Fragen und Antworten
Ja, Sie benötigen auf Grundlage Ihrer derzeitigen Diagnose ein Rezept über die Durchführung physiotherapeutischer Leistung.
Sollten Sie kein Rezept von Ihrem Arzt bekommen, so sprechen Sie uns gerne über mögliche Alternativen an.
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin in unserer Praxis. Sie können uns telefonisch oder aber auch über unser Kontaktformular erreichen.
Es ist sehr wichtig sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, da eine Verordnung von gesetzlich Versicherten eine Gültigkeit von 28 Tage nach Ausstellungsdatum hat und danach ungültig ist. D.h. wir können dieses Rezept nicht mehr annehmen und Sie müssen sich ein neues Rezept von Ihrem Arzt ausstellen lassen.
Es wäre von Vorteil, wenn Sie uns vorab zur Rezeptprüfung ihre gültige Heilmittelverordnung zukommen lassen würden. Sie können uns diese per Fax oder Mail schicken, telefonisch mitteilen oder persönlich vorbei bringen.
Gesetzlich versicherte Personen, die von Ihrer Krankenkasse nicht von Zuzahlungen befreit sind ( in diesem Fall muss ein gültiger Befreiungsausweis vorliegen ), müssen einen Eigenanteil von zehn Euro zzgl. 10 Prozent des Gesamtrezeptwertes bezahlen. Diese wird von uns eingezogen und an die KK zurück überwiesen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit.
Privatkrankenkassen erstatten die Rechnungen ganz oder mit Abschlag, abhängig vom Leistungsumfang Ihres Tarif-Vertrags. Vor der Behandlung wird ein Vertrag ( Honorarvereinbarung ) zwischen Ihnen und unserer Praxis abgeschlossen. In der Honorarvereinbarung sind die anfallenden Kosten klar aufgelistet. Somit sind Sie bereits zu Beginn der Behandlung über alle Kosten informiert.
Zur ersten Behandlung bringen Sie bitte Ihre vom Arzt ausgestellte Verordnung mit, sowie sofern notwendig den zu zahlenden Eigenanteil. Außerdem benötigen wir Ihre Versichertenkarte.
Es empfiehlt sich in bequemer Kleidung zur Therapie zu erscheinen. Aktuelle Befunde, Röntgenbilder oder MRT Berichte können sehr hilfreich sein.
FÜR UNSERE ERWACHSENEN PATIENTEN IST EIN BADEHANDTUCH BEI JEDER BEHANDLUNG BITTE MITZUBRINGEN!!!
Um Ihren Therapieerfolg nicht zu gefährden, sollte die Absage Ihres Termins natürlich nur in dringenden Fällen erfolgen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Behandlungsbeginn.
Somit haben wir die Möglichkeit den Termin an andere Patienten auf der Warteliste weiter zu vergeben. Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine, leider privat in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, sowie es der Gesetzgeber erlaubt.
Fürsorglich weisen wir Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf hin pünktlich zum Therapiebeginn zu erscheinen, da ansonsten die Therapie nur verkürzt stattfinden kann.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Physiotherapie Praxis für Klein & Groß